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Vereinsrecht und -organisation
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > z.B. so "Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit > einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann bei > Beteiligung aller Vorstandsmitglieder auch > Beschlüsse mittels elektronischer > Kommunikationsmedien fassen, sofern nicht > mindestens ein Viertel der Vorstandsmitglieder die > Befassung in einer Vorstandssitzung innerhalb von > 2 Tagen nach Bekanntgabe der Abstimmung fordert > und bis zu dem vom Verein gesetzten Termin > mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen > abgibt."?
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