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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Brauchen wir hier auch explizit eine > Ermächtigung? > > # Für Vorstandsitzungen gelten nach § 28 BGB die > gleichen Regelungen wie für die MV. > Es macht hier insbesondere Sinn, kürzere > Ladungfristen zu regeln oder eine Beschlussfassung > per E-Mail oder Telefon. > > Ist es möglich, Vorstandsbeschlüsse auch im > elektronischen Umlauf (per Mail) zu fassen? > > # Ja, das muss aber die Satzung regeln.
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