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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Lastschrift auch Arbeitsstundengeld einziehen
von: Rosenresli ()
Datum: 15.12.2023

Guten Morgen zusammen,
nicht abgeleistete Arbeitsstunden berechnen wir unsere Mitgliedern mit einem bestimmten Betrag. Dieser ist am Jahesanfang zu zahlen. Bisher bekommen die Mitglieder eine Rechnung dafür und zahlen diese dann per Überweisung.
Für den eigentlichen Mitgliedsbeitrag haben wir Lastschrifteinzug. Der Text lautet:
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen: Verpflichtungsgründe evtl. Beitragsbegrenzung: Jahresbeitrag und 20 Euro Aufnahmegebühr.

Würde sich hier die Möglichkeit ergeben, auch die nicht geleisteten Arbeitsstunden einzuziehen?
Da die Mitglieder die Einsichtsmöglichkeit haben wieviel Stunden noch offen sind, können wir uns die Rechnungserstellung sparen?

Ich denke für beides nein.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank!
Rosenresli

Re: Lastschrift auch Arbeitsstundengeld einziehen - Nachtrag
von: Rosenresli ()
Datum: 15.12.2023

Noch als Nachtrag, die Mitglieder haben die Möglichkeit die Lastschrift anzukreuzen. Dort steht dann
"Ja, ich bin damit einverstanden, dass mein Jahresbeitrag i. H. v. xxx und die einmalige Bearbeitungsgebühr i. H. v. xxx per Lastschrift von meinem Konto abgebucht wird. Die Ermächtigung zur Lastschrift werde ich gesondert ausfüllen. Der Jahresbeitrag wird am xxxx abgebucht.
Den Betrag für evtl. nicht geleistete Arbeitsstunden im Vorjahr werde ich bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres unaufgefordert zahlen.

Re: Lastschrift auch Arbeitsstundengeld einziehen - Nachtrag
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2023

Da sich das Mandat auf den gesamten Jahresbeitrag bezieht, hätte ich da keine Bedenken.
In der Praxis ist da aber eher irrelevant, weil man eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen immer widerrufen kann. Die Frage ist also allenfalls, ob man das Mitglied mit den Gebühren für die Lastschriftrückgabe belasten kann. Da aus der Mitgliedschaft eine besondere Treuepflicht entsteht, dürfte das der Fall sein.

Re: Lastschrift auch Arbeitsstundengeld einziehen
von: Turandot ()
Datum: 18.12.2023

Ich meine mich daran zu erinnern, dass ich irgendwo gelesen habe, dass bei variablen Lastschriftbeträgen der betroffenen Personen mit entsprechender Vorlaufzeit (ich glaube zwei Wochen oder so) eine Ankündigung/Rechnung über den Einzug zugestellt werden muss.
Bin mir aber nicht mehr sicher, ob das irgendwas gesetzliches war, oder eine Vorschrift der Bank, also was vertragliches.

Wäre ich in der Situation, dann würde ich zumindest auf jeden Fall für den zusätzliche Einzug eine separate Ermächtigung einholen und die beiden Beträge auch in zwei getrennten Vorgängen abbuchen.
Ersteres u.A. aufgrund der Formulierung, die du nachgereicht hast und zweites damit ein Mitglied ggf. die Möglichkeit hat den Lastschriften getrennt zu widersprechen.

Re: Lastschrift auch Arbeitsstundengeld einziehen
von: Rosenresli ()
Datum: 31.12.2023

Hallo Turandot,
den Gedankengang hatte ich auch schon betr. des Widerspruchs. Der Mitgliedsbeitrag wird zzt. noch getrennt von den Arbeitsstunden gezogen. Da wäre der Einspruch ja auch getrennt möglich.
Ich habe das aber auch mal so gelernt, dass die Lastschrift wenn es vermerkt ist auch nur zweckgebunden zu behandeln ist. Ich denke, wir fragen mal unsere Hausbank - die sollte es wissen.
Bzgl. der Benachrichtigung weiß ich nicht, ob das jede Bank anders handhabt. Bei unserer Bank gibt es eine Merkliste für Sepa, da wird zur Ankündigung geraten. Muss aber m. W. extra ausgelöst werden.

Danke Dir für Deinen Kommentar!
Rosenresli