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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: MisterQM ()
Datum: 15.11.2023

Hallo zusammen,
ich habe gerade ein großes Problem. Bei uns stehen in 3 Tagen die Neuwahlen an und mein Kandidat für den Jugendleiter kann aufgrund einer Klausel in der Satzung (Mindestalter 21 Jahre) nicht antreten.
In der Satzung ist es so geregelt, dass die Vorstandschaft aus dem 1. / 2. Schützenmeister, dem Kassier und dem Schriftführer besteht. Ein weiterer Paragraph regelt den Ausschuss, der aus der Vorstandschaft und Stellvertreter für Schriftführer und Kassier, dem Sportleiter, Jugendleiter und Beisitzer besteht.

Jetzt wäre meine Frage, müssen die Posten im Ausschuss zwingend bei Neuwahlen besetzt werden (in meinem Fall habe ich keinen Jugendleiter) oder ist es legitim, wenn man z.B. den Jugendleiter aktuell nicht benennt und später durch Abstimmung in der Vorstandschaft nachbesetzt.

Also die grundsätzlich Frage wäre, muss jeder genannte Posten, der in der Satzung unter dem Ausschuss definiert ist, auch besetzt werden? Wenn nein, wie kann man das im Rahmen der Neuwahlen regeln?

Danke schonmal für Ihre Unterstützung.

Viele Grüße
K. Müller

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: pfeffer ()
Datum: 15.11.2023

Die Frage ist hier, ob es sich bei den Posten um Ämter im BGB-Vorstand handelt, die also im Vereinsregister eingetragen sind. Wenn ja, müssen die Posten besetzt sein, bzw. die ausgeschiedenen Amtsinhaber können nicht aus dem Register gelöscht werden.
Sind es Ämter des erweiterten Vorstands, ist das ein ein rein vereinsinternes Problem. Hier hätte nur die Mitgliederversammlung einen rechtlichen Hebel, die Besetzung zu erzwingen.

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: MisterQM ()
Datum: 15.11.2023

Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis auf der Vereinsregister. Dieses habe ich mir jetzt angeschaut und hier steht lediglich der 1. und 2. Vorsitzende namentlich drin. Alle anderen Vorstands- oder Ausschussmitglieder sind hier nicht erwähnt.
Punkt 4b --> Sonstige Rechtsverhältnisse --> Vorstand gem. §26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender

Mehr steht in der Hinsicht nicht drin. Somit ist dies nach Ihren Aussagen ein vereinsinternes Problem, was aber keine Auswirkungen auf die rechtmäßige Versammlung und Wahl hat, richtig?
Können Sie mir evtl. noch einen Tipp nennen, wie man dies am Besten formell richtig regelt? Reicht hier das Versammlungsprotokoll mit Einbindung der Mitglieder aus?

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: pfeffer ()
Datum: 15.11.2023

Rechtsicher regel kann das nur die Satzung. Eine Verkleinerung des satzungsmäßígen Vorstand kann die Mitgliederversammlung nicht beschließen. Dazu ist eine Satzungsänderung erforderlich.
Das sollte man evt. in Angriff nehmen. Ich empfehle da immer eine flexible Zahl von Vorstandsmitgliedern.

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: MisterQM ()
Datum: 15.11.2023

Aber der Vorstand würde sich in meinem Fall nicht ändern und in der Satzung sind der Vorstand und der Ausschuss in 2 verschiedenen Paragraphen geregelt. Somit bliebe die Vorstandschaft und damit die Entscheider unberührt. Lediglich der Ausschuss wäre nicht vollzählig besetzt, was aber gemäß gemäß dem besagten BGB erstmal kein Problem wäre oder? Und für eine Satzungsänderung wäre es diesmal leider zu spät.



Edited 1 time(s). Last edit at 15.11.2023 by MisterQM.

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: pfeffer ()
Datum: 15.11.2023

Ist der Ausschuss nicht teil des Vorstands? Wie sieht die Satzungsregelung dazu aus?

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: MisterQM ()
Datum: 15.11.2023

Bei uns ist es anders herum: Der Vorstand ist Teil der Ausschusses.
Hier die Auszüge aus der Satzung:
Bei uns ist das so definiert:
§15
Die Vorstandschaft besteht aus:
dem 1. Schützenmeister
dem 2. Schützenmeister
dem Schriftführer
dem Kassier

§16
Der Ausschuss besteht aus:
der Vorstandschaft gemäß §15
dem Stellvertreter des Schriftführers
dem Stellvertreter des Kassiers
dem Sportleiter, dem Jugendleiter
und mindestens 2 jedoch maximal 4 Beisitzern

Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob der Jugendleiter tatsächlich zwingend besetzt werden muss.

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: pfeffer ()
Datum: 15.11.2023

"Zwingend" bezieht sich hier nur auf die vereinsinterne Vorgabe durch die Satzung. Es gibt also kein grundsätzliches Problem.

Re: Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: MisterQM ()
Datum: 15.11.2023

Genau das war der Punkt bei dem ich mir unsicher war. Vereinsintern lässt sich das auf jeden Fall einfacher regeln.

Vielen herzlichen Dank für die Geduld und Hilfe @pfeffer