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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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MisterQM schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > ich habe gerade ein großes Problem. Bei uns stehen > in 3 Tagen die Neuwahlen an und mein Kandidat für > den Jugendleiter kann aufgrund einer Klausel in > der Satzung (Mindestalter 21 Jahre) nicht > antreten. > In der Satzung ist es so geregelt, dass die > Vorstandschaft aus dem 1. / 2. Schützenmeister, > dem Kassier und dem Schriftführer besteht. Ein > weiterer Paragraph regelt den Ausschuss, der aus > der Vorstandschaft und Stellvertreter für > Schriftführer und Kassier, dem Sportleiter, > Jugendleiter und Beisitzer besteht. > > Jetzt wäre meine Frage, müssen die Posten im > Ausschuss zwingend bei Neuwahlen besetzt werden > (in meinem Fall habe ich keinen Jugendleiter) oder > ist es legitim, wenn man z.B. den Jugendleiter > aktuell nicht benennt und später durch Abstimmung > in der Vorstandschaft nachbesetzt. > > Also die grundsätzlich Frage wäre, muss jeder > genannte Posten, der in der Satzung unter dem > Ausschuss definiert ist, auch besetzt werden? Wenn > nein, wie kann man das im Rahmen der Neuwahlen > regeln? > > Danke schonmal für Ihre Unterstützung. > > Viele Grüße > K. Müller
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