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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
MisterQM schrieb: ------------------------------------------------------- > Aber der Vorstand würde sich in meinem Fall nicht > ändern und in der Satzung sind der Vorstand und > der Ausschuss in 2 verschiedenen Paragraphen > geregelt. Somit bliebe die Vorstandschaft und > damit die Entscheider unberührt. Lediglich der > Ausschuss wäre nicht vollzählig besetzt, was aber > gemäß gemäß dem besagten BGB erstmal kein Problem > wäre oder? Und für eine Satzungsänderung wäre es > diesmal leider zu spät.
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