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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage ist hier, ob es sich bei den Posten um > Ämter im BGB-Vorstand handelt, die also im > Vereinsregister eingetragen sind. Wenn ja, müssen > die Posten besetzt sein, bzw. die ausgeschiedenen > Amtsinhaber können nicht aus dem Register gelöscht > werden. > Sind es Ämter des erweiterten Vorstands, ist das > ein ein rein vereinsinternes Problem. Hier hätte > nur die Mitgliederversammlung einen rechtlichen > Hebel, die Besetzung zu erzwingen.
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