Neuwahlen mit fehlendem Jugendleiter
von: MisterQM ()
Datum: 15.11.2023
Hallo zusammen,
ich habe gerade ein großes Problem. Bei uns stehen in 3 Tagen die Neuwahlen an und mein Kandidat für den Jugendleiter kann aufgrund einer Klausel in der Satzung (Mindestalter 21 Jahre) nicht antreten.
In der Satzung ist es so geregelt, dass die Vorstandschaft aus dem 1. / 2. Schützenmeister, dem Kassier und dem Schriftführer besteht. Ein weiterer Paragraph regelt den Ausschuss, der aus der Vorstandschaft und Stellvertreter für Schriftführer und Kassier, dem Sportleiter, Jugendleiter und Beisitzer besteht.
Jetzt wäre meine Frage, müssen die Posten im Ausschuss zwingend bei Neuwahlen besetzt werden (in meinem Fall habe ich keinen Jugendleiter) oder ist es legitim, wenn man z.B. den Jugendleiter aktuell nicht benennt und später durch Abstimmung in der Vorstandschaft nachbesetzt.
Also die grundsätzlich Frage wäre, muss jeder genannte Posten, der in der Satzung unter dem Ausschuss definiert ist, auch besetzt werden? Wenn nein, wie kann man das im Rahmen der Neuwahlen regeln?
Danke schonmal für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
K. Müller