Re: Satzung Vorstandswahl
von: pfeffer ()
Datum: 22.10.2019
Ich würde die Regelung so auslegen, dass sich die einjährige Amtszeit nur auf die Revisoren bezieht.
Ansonsten würde gelten: Sind Regelungen widersprüchlich, gilt das BGB. Danach gibt es keine Amtszeitbegrenzung. Es kann also mindestestens die längere zweijährige Amtszeit gewählt werden.