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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung Vorstandswahl
von: Miranda ()
Datum: 22.10.2019

Hallo Herr Pfeiffer,

uns ist vor der anstehenden MV mal wieder etwas Widersprüchliches in der Satzung aufgefallen.
Bei den Aufgaben der MV steht:
1) Die Wahl des Vorstandes und der zwei Revisoren für die Dauer eines Jahres.

Zum Vorstand allerdings:
3) Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.

Wie verhalten wir uns denn nun richtig?
Sollten/müssten wir auch die Satzung entsprechend ändern zu den Aufgaben der MV?

Vielen Dank

Re: Satzung Vorstandswahl
von: pfeffer ()
Datum: 22.10.2019

Ich würde die Regelung so auslegen, dass sich die einjährige Amtszeit nur auf die Revisoren bezieht.
Ansonsten würde gelten: Sind Regelungen widersprüchlich, gilt das BGB. Danach gibt es keine Amtszeitbegrenzung. Es kann also mindestestens die längere zweijährige Amtszeit gewählt werden.

Re: Satzung Vorstandswahl
von: Miranda ()
Datum: 22.10.2019

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Rückmeldung