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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wiederholung der Abstimmung zum selben Thema
von: Helga Röhle ()
Datum: 25.10.2019

Guten Tag,

die Mehrheit des Vorstandes möchte den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unseres Vereins in eine GmbH ausgründen, deren Gesellschafter der Verein sein soll. Ziel ist eine Veränderung der Haftungsstruktur, die Vereinfachung der Buchhaltung und der Schutz der Gemeinnützigkeit des Vereins, wobei ja doch hier eine Veränderung der Sicht des Finanzamtes vorliegt (Geprägetheorie).

Bei der Abstimmung auf der jährlichen Mitgliederversammlung wurde die notwendige 3/4 Mehrheit nicht erreicht.

Nun soll diese Abstimmung wiederholt werden.

Ich vermute, das ist erlaubt. Nur macht das keinen guten Eindruck. Oder gibt es etwas zu bedenken?

Re: Wiederholung der Abstimmung zum selben Thema
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.10.2019

Grundsätzlich ist eine Wiederholung der Abstimmung erlaubt. Es gibt aber keinen Anspruch darauf.
Da der Vorstand die Tagesordnung festlegt, kann er das machen.
Die Mitgliederversammlung kann aber per Verfahrensbeschluss den TOP wieder von der Tagesordnung nehmen.