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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde die Regelung so auslegen, dass sich die > einjährige Amtszeit nur auf die Revisoren > bezieht. > Ansonsten würde gelten: Sind Regelungen > widersprüchlich, gilt das BGB. Danach gibt es > keine Amtszeitbegrenzung. Es kann also > mindestestens die längere zweijährige Amtszeit > gewählt werden.
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