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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Miranda schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeiffer, > > uns ist vor der anstehenden MV mal wieder etwas > Widersprüchliches in der Satzung aufgefallen. > Bei den Aufgaben der MV steht: > 1) Die Wahl des Vorstandes und der zwei Revisoren > für die Dauer eines Jahres. > > Zum Vorstand allerdings: > 3) Der Vorstand wird durch Beschluss der > Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren > bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen > Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. > > Wie verhalten wir uns denn nun richtig? > Sollten/müssten wir auch die Satzung entsprechend > ändern zu den Aufgaben der MV? > > Vielen Dank
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