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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da gibt es grundsätzlich keine Bedenken. Ich rate > aber von Formulierungen wie "gegebenfalls" ab, > weil das nicht einmal eine Sollvorschrift ist. > > Zwar werden Satzungsänderungen erst mit Eintragung > ins Vereinsregister wirksam. Nach herrschender > Meinung kann aber in Fällen wie diesem auf Basis > des Änderungsbeschlusses bereits der geänderte > Vorstand gewählt (und dann zugleich mit > Satzungsändeung) eingetragen werden.
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