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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
O.H. schrieb: ------------------------------------------------------- > Es wird beabsichtigt eine Satzungsänderung > durchzuführen. Der Vorstand soll erweitert werden. > Hierzu ist folgender Beschluss für die MV > vorbereitet. > Beschluss ……/2016 > Auf der Grundlage der Vereinssatzung § 11, > beschließt die Mitgliederversammlung die Änderung > der Vereinssatzung. > Neu > § 9 Abs. 1 > Der Vorstand besteht aus > - Dem Vorsitzenden > - Dem stellvertretenden Vorsitzenden > - Dem Schriftführer > - Dem Kassenwart > - Dem Sportwart > - Dem Jugendwart > - Dem Verantwortlichen für Marketing und > Öffentlichkeitsarbeit > - Dem Mitgliederbeauftragten > - ?????? > > § 9 Abs. 6 > - Darüber hinaus kann der Vorstand Mitglieder > kooptieren, soweit dies für > die Erfüllung seiner Aufgaben angebracht > ist. Diese werden in der nächsten > Mitgliederversammlung vorgestellt und ggf. > bestätigt. > Über die im Punkt angegebenen Ämter des > Vorstandes hinaus kooptierte > Mitglieder müssen wie alle > Vorstandsmitglieder in notariell beglaubigter Form > > als Satzungsänderungen zum Vereinsregister > angemeldet werden. > > § 20 > Alt: Diese Satzung ist in der vorliegenden Form > von der Mitgliederversammlung des Vereins am > beschlossen worden. > Neu: Diese Satzung ist in der vorliegenden Form > von der Mitgliederversammlung des Vereins am > ……………..beschlossen worden. > 1. Ist diese Form richtig gewählt? > 2. Kann ich nach der Beschlussfassung zur > Satzungsänderung, dann auch gleich die Wahl > durchführen? > > Vielen Dank im Voraus für eine Beantwortung. > Mit Freundlichen Grüßen > O.H.
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