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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Am Geschicktesten ist die Komplettanmeldung. Dazu > muss man drauf achten, dass in der zugrunde > liegenden MV zuerst die Satzungsänderung > beschlossen und danach erst gewählt wurde nach > Maßgabe der neuen Satzung. Die Wahl hat dann die > Bedeutung eines so genannten Vorratsbeschlusses. > Der neue VS ist mit Eintragung im Amt. > Anhand eines erklärenden Beispiels hört sich das > ungefähr so an: > Ausnahme: Vorratsbeschluss > > In der Rechtsprechung ist aber auch anerkannt, > dass die MV zugleich mit dem satzungsändernden > Beschluss die ausführenden Folgebeschlüsse fasst, > die bereits die rechtliche Existenz der eben > beschlossenen Satzungsänderung voraussetzen. > Solche Beschlüsse sind rechtlich als bedingte > Beschlüsse (= „Vorratsbeschluss“) anzusehen. Sie > werden in dem gleichen Zeitpunkt wirksam, in dem > die Satzungsänderung in das Vereinsregister > eingetragen wird. > > Quelle. Rechtspflegerforum > VG
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