beitrag
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 01.03.2016
Hallo,
in unserer Beitragsordnung steht:"...Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von...". Wenn ein Mitglied nicht ein komplettes Jahr dabei ist, muss es dann trotzdem den ganzen Jahresbeitrag zahlen?
Hintergrund: Ein Mitglied wurde wegen ständiger Beitragsrückstände (!) ausgeschlossen, und zwar mitte Februar. Nach meiner Auffassung müsste trotzdem der ganze Jahresbeitrag gezahlt werden, eine gereingere Summe ist, da weder in Satzung noch Beitragsordnung aufgeführt, nicht machbar. Oder?
Dankeschön.