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Vereinsrecht und -organisation
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jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Beitragsordnung steht:"...Ordentliche > Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe > von...". Wenn ein Mitglied nicht ein komplettes > Jahr dabei ist, muss es dann trotzdem den ganzen > Jahresbeitrag zahlen? > Hintergrund: Ein Mitglied wurde wegen ständiger > Beitragsrückstände (!) ausgeschlossen, und zwar > mitte Februar. Nach meiner Auffassung müsste > trotzdem der ganze Jahresbeitrag gezahlt werden, > eine gereingere Summe ist, da weder in Satzung > noch Beitragsordnung aufgeführt, nicht machbar. > Oder? > > Dankeschön.
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