Re: Beschlüsse über Rücklagen in der Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.03.2016
Die Finanzverwaltung meint, es genüge ein Beschluss des "zuständigen Organs". Das ist regelmäßig der Vorstand, wenn die Satzung keine Vorgaben macht.
Ich sehe hier auch kein Problem, weil es ja um die Nichtverwendung (!) der Mittel geht. Insofern kann ja nichts schief gehen.