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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Beitragspflicht endet erst mit der > Mitgliedschaft - nicht etwa schon dann, wenn der > Austritt erklärt wurde. > Hier also wäre der Ausschlusstermin maßgebend. > Wenn der Jahresbeitrag vorher fällig war, dann > kann er auch nach dem Ende der Mitgliedschaft noch > eingefordert werden. > Die Frage wäre also einzig, wann der Beitrag > fällig war. Das kann sich auch aus dem > Vereinsherkommen ergeben, wenn es die Satzung > nicht regelt. > Wenn die Satzung jährliche Beiträge festlegt (und > nicht etwa monatliche), besteht immer die > Zahlungspflicht für das ganze Jahr.
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