Satzungsänderung
von: DominikB ()
Datum: 29.09.2022
Guten Tag,
wir hatten heute JHV bei der wir eigenlich keine Satzungsänderungen durchführen wollten.
Ich kenne das aus anderen Vereinen, dass mit zwei Wochen Vorlauf Satzungsänderungen eingereicht und angekündigt werden müssen/sollten
In unser Satzung stand allerdings folgender Satz:
§ 9 Satzungsänderungen und –erweiterungen
a) Anträge auf Satzungsänderungen und –erweiterungen müssen dem Vorstand schriftlich
gestellt und begründet werden.
b) Die Anträge werden von der Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit entschieden.
Es gibt keinerlei Fristen und kein Hinweis , dass wir das bei der JHV Einladung berücksichtigen müssen.
Heißt, ich kann selbst auf der JHV Satzungsänderungen durchführen oder?
Ursprünglich bestand der Vorstand aus Vosi, 2. Kasse, Schriftführer, 3 Beisitzern. Diese hätten wir so aber gar nicht besetzen können, sodass wir aufgrund dieses Paragraphens einen Änderungsantrag im JHV Protokoll haben ein anderes Vorstandsmodell auszuwählen.
Ist sowas zulässig?
Wir würden Satzungsänderung, Protokoll und Tätigkeitsbericht kommende Woche nochmal an die eingeladenen Personen verteilen als Abschrrift und 14 Tage Rückmeldefrist setzen und diese dann beim Amtsgericht einreichen zusammen mit dem Protokoll.
Vielen Dank für ihren Input