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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
DominikB schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Es gibt keinerlei Fristen und kein Hinweis , > dass > > wir das bei der JHV Einladung berücksichtigen > > müssen. > > Heißt, ich kann selbst auf der JHV > > Satzungsänderungen durchführen oder? > > > > # Ja, aber nach BGB kann nur darüber > beschlossen > > werden, was in der Tagesordnung (die mit der > > Einladung bekanntgegeben werden muss) > hinreichend > > genau benannt wurde. > > Die Satzung muss also ausdrücklich von dieser > > BGB-Vorgabe abweichen. > > Wir haben mit einem Änderungsantrag am gestrigen > Tag folgendes geändert. > --> Vorstandsmodell muss auf jeder Sitzung neu > gewählt werden (um sich der Dynamik eines > Jugendvereins zzu stellen- immer unterschiedliche > Anzahl an Aktiven) > > und Periode der Wahlen (alle zwei Jahre). > > Heißt die Satzungs(-änderung) ist so unzulässig, > wenn ich sie beim Registergericht/Finanzamt > einreiche? > > Wie ist da jetzt die Vorgehensweise > Man müsste jetzt nochmal eine JHV initiieren in > bspw drei Wochen wo man explizit die Änderungen > nochmal ankündigt und abstimmt? > Die Wahlen bleiben davon allerdings unberührt?
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