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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt keinerlei Fristen und kein Hinweis , dass > wir das bei der JHV Einladung berücksichtigen > müssen. > Heißt, ich kann selbst auf der JHV > Satzungsänderungen durchführen oder? > > # Ja, aber nach BGB kann nur darüber beschlossen > werden, was in der Tagesordnung (die mit der > Einladung bekanntgegeben werden muss) hinreichend > genau benannt wurde. > Die Satzung muss also ausdrücklich von dieser > BGB-Vorgabe abweichen.
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