Mitgliederversammlung ins kommende Jahr verschieben - Ausnahmen?
von: Liane ()
Datum: 19.09.2022
Guten Tag,
lt. Satzung muss unsere ordentliche Mitgliederversammlung einmal im Geschäftsjahr (gleich Kalenderjahr) stattfinden. Vorstandwahlen sind alle zwei Jahre erforderlich und wären erst 2023 wieder an der Reihe. Allerdings müssen die Kassenprüfer jährlich gewählt werden und das steht dieses Jahr an.
Durch eine längere Erkrankung des einen und einen Unfall mit längerem Ausfall des anderen Vorstandsmitglieds konnten wir die Vorstandarbeit nur im Notbetrieb aufrechterhalten. Das Wirken des Vereins hat das nicht beeinflusst.
Es sind aber viele "Altlasten" aufgelaufen und wir sehen nicht, wie wir in diesem Jahr auch noch die Mitgliederversammlung über die Bühne bringen sollen. Bei beiden Vorstandsmitgliedern steht auch noch eine Reha an und wir fallen kurzfristig wieder aus.
Daher meine Fragen:
- ist es mögilch, die Mitgliederversammlung ins Frühjahr 2023 zu verschieben, auch wenn wir damit gegen die Satzung verstoßen? Gibt es da irgendwelche Ausnahmeregeln?
- sollten wir für dieses Jahr einladen, aber die Reha dazwischen kommt, kann es passieren, dass wir zwangsläufig verschieben müssen. Was dann?
Vielen Dank für eine Antwort