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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > - ist es mögilch, die Mitgliederversammlung ins > Frühjahr 2023 zu verschieben, auch wenn wir damit > gegen die Satzung verstoßen? Gibt es da > irgendwelche Ausnahmeregeln? > > # Das geht. Nur die Mitglieder könnten hier > Einspruch erheben. > > - sollten wir für dieses Jahr einladen, aber die > Reha dazwischen kommt, kann es passieren, dass wir > zwangsläufig verschieben müssen. Was dann? > > # Ein Verschiebung bedeutet neu einzuladen. > Natürlich ist auch das möglich.
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