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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verein als Gesellschafter einer GbR
von: Herbert Baum ()
Datum: 21.09.2022

Hallo Herr Pfeffer

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben mit einem anderen Verein vor 20 Jahren eine GbR gegründet zur Errichtung und Bewirtschaftung eines Vereinshauses. Das hat bis vor ein paar Jahren gut geklappt - die Finanzierungskosten und Unterhaltungskosten konnten durch Veranstaltungen der GbR erwirtschaftetet werden. Nun geht es seit ein paar Jahren bergab und die Schulden werden immer mehr. Nun hätte ich folgende Fragen:

1. Können/dürfen die Vereine die Verluste der GbR ausgleichen, ohne ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen?

2. Für den Fall, dass die GbR Insolvenz anmelden muss, was passiert mit Vereinen? Können diese normal weitergeführt werden?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Viele Grüße

Re: Verein als Gesellschafter einer GbR
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2022

1. Können/dürfen die Vereine die Verluste der GbR ausgleichen, ohne ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen?

# Das genau ist das Problem. Grundsätzlich sind Verluste in Einzelfall und in nur einem Jahr tolerabel, es darf aber nicht zu Dauerverlusten kommen. Wie lange ist denn die GbR schon in der Verlustzone?
Schwierig wird es insbesondere, wenn eine Gaststätte vor allem deswegen Verluste erwirtschaftet, weil sie nicht kostendeckend an Mitglieder verkauft. Dann käme ein Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot dazu.

2. Für den Fall, dass die GbR Insolvenz anmelden muss, was passiert mit Vereinen? Können diese normal weitergeführt werden?

# Die Vereine haften als Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Sie könnten also mit in die Insolvenz gezogen werden, wenn sie das finanziell überfordert. Ansonsten hat das keine Folgen für die Weiterführung der Vereine.

Re: Verein als Gesellschafter einer GbR
von: Herbert Baum ()
Datum: 21.09.2022

pfeffer schrieb:
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Vielen Dank zunächst einmal für die schnelle Antwort.

> Wie lange ist denn die GbR schon in der Verlustzone?

Die GbR ist - wie sollte es anders sein - seit der Corona-Zeit 2020 in der Verlustzone. Wir konnten zwar staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, die allerdings nicht ausreichend war und jetzt kommen noch die immens gestiegenen Gas- und Strompreise hinzu, was die Situation nicht besser macht.

> Schwierig wird es insbesondere, wenn eine Gaststätte vor allem deswegen Verluste erwirtschaftet, weil sie nicht kostendeckend an Mitglieder verkauft.

Das ist nicht der Fall. Die Verluste resultieren aus den fehlenden Veranstaltungen, die ansonsten durch die GbR im Vereinshaus das Jahr über durchgeführt wurden.

Re: Verein als Gesellschafter einer GbR
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2022

Für die Coronazeit hat die Finanzverwaltung eine Sonderregelung erlassen, nach der Verluste bei solchen Betrieben aus zweckgebundenen Mitteln ausgeglichen werden dürfen.
Die GbR sollte jetzt aber schnell den Betrieb einstellen, damit keine weiteren Kosten auflaufen. Dann sollte das bezüglich der Gemeinnützigkeit kein Problem sein.

Re: Verein als Gesellschafter einer GbR
von: Herbert Baum ()
Datum: 21.09.2022

> Für die Coronazeit hat die Finanzverwaltung eine Sonderregelung erlassen, nach der Verluste bei solchen Betrieben aus zweckgebundenen Mitteln ausgeglichen werden dürfen.

Vielen Dank, das haben wir noch nicht gewusst

> Die GbR sollte jetzt aber schnell den Betrieb einstellen, damit keine weiteren Kosten auflaufen.

Ich verstehe nicht ganz, was Sie damit meinen. Die GbR kann ja nicht einfach den Betrieb einstellen. Es bestehen noch Verbindlichkeiten in nicht gerade geringer Höhe bei der Bank für die Finanzierung des Vereinshauses, welche abbezahlt werden müssen. Das können die Vereine nicht auf einmal zahlen.
Oder meinten Sie damit Insolvenz anmelden?

Sorry, wenn ich hier ein bisschen auf dem Schlauch stehe

Re: Verein als Gesellschafter einer GbR
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2022

Die Frage ist natürlich, ob die Verluste im operativen Geschäft entstehen oder insgesamt. Wenn das operative Geschäft Überschüsse erwirtschaftet, sieht das natürlich anders aus. Dann wäre sicher auch die Frage einer "Sanierung" ins Auge zu fassen.