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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Liane schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > lt. Satzung muss unsere ordentliche > Mitgliederversammlung einmal im Geschäftsjahr > (gleich Kalenderjahr) stattfinden. Vorstandwahlen > sind alle zwei Jahre erforderlich und wären erst > 2023 wieder an der Reihe. Allerdings müssen die > Kassenprüfer jährlich gewählt werden und das steht > dieses Jahr an. > > Durch eine längere Erkrankung des einen und einen > Unfall mit längerem Ausfall des anderen > Vorstandsmitglieds konnten wir die Vorstandarbeit > nur im Notbetrieb aufrechterhalten. Das Wirken des > Vereins hat das nicht beeinflusst. > > Es sind aber viele "Altlasten" aufgelaufen und wir > sehen nicht, wie wir in diesem Jahr auch noch die > Mitgliederversammlung über die Bühne bringen > sollen. Bei beiden Vorstandsmitgliedern steht auch > noch eine Reha an und wir fallen kurzfristig > wieder aus. > > Daher meine Fragen: > - ist es mögilch, die Mitgliederversammlung ins > Frühjahr 2023 zu verschieben, auch wenn wir damit > gegen die Satzung verstoßen? Gibt es da > irgendwelche Ausnahmeregeln? > - sollten wir für dieses Jahr einladen, aber die > Reha dazwischen kommt, kann es passieren, dass wir > zwangsläufig verschieben müssen. Was dann? > > Vielen Dank für eine Antwort
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