Satzungsänderung
von: Gernert ()
Datum: 06.01.2014
Hallo,
die Einladungen zu unserer Mitgliederversammlung sind verschickt. Nun kommen von einem Mitglied mehrere Anträge zur Satzungsänderung schriftlich an den Vorstand. Bis zur Mitgliederversammlung sind noch 3 Wochen Zeit. Die Satzungsgemäße Frist für die Einladung beträgt 2 Wochen vor Versammlungsbeginn. Ist es noch möglich, diese Anträge noch zu Berücksichtigen? Meiner Meinung nach nicht, weil die Anträge auf Satzungsänderung im Vorstand noch beraten werden müssten und dann einen neue Enladung an die Mitglieder verschickt werden muss. Dann können die Fristen nicht eingehalten werden.
Weiterhin verlangt das Mitglied, das jedem Teilehmer ein detailierter Kassenbericht vorzulegen ist.
mit freundlichen Grüßen
Erhard Gernert