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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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the-blue-cloud schrieb: ------------------------------------------------------- > in der Satzung soll es lauten.... > die Einladung erfolgt schriftlich unter > Bekanntgabe der TO mindestens 14 Tage vor der > Versammlung. > Die vom Vorstand festgelegte TO kann durch > Beschluss der Mitgliederversammlung geändert + > ergänzt werden. > Ein Antrag auf Ergänzung der TO muss mindestens 10 > Tage vor der Versammlung beim > Vorstandsvorsitzenden eingereicht werden. > Eingeladen wird regelmäßig mit einem TO-Vorschlag. > > > Wenn nun außerhalb der 10-Tagesfrist von > Mitgliedern Änderungswünsche gestellt werden, > müssen diese auch dann wieder allen Mitgliedern > vorab mitgeteilt werden - wie oben ausgeführt? > > Ist die Wortwahl in der Satzung....geändert + > ergänzt......Antrag auf Ergänzung überhaupt > zielgerichtet? > > Danke vorab.
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