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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Gernert schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > die Einladungen zu unserer Mitgliederversammlung > sind verschickt. Nun kommen von einem Mitglied > mehrere Anträge zur Satzungsänderung schriftlich > an den Vorstand. Bis zur Mitgliederversammlung > sind noch 3 Wochen Zeit. Die Satzungsgemäße Frist > für die Einladung beträgt 2 Wochen vor > Versammlungsbeginn. Ist es noch möglich, diese > Anträge noch zu Berücksichtigen? Meiner Meinung > nach nicht, weil die Anträge auf Satzungsänderung > im Vorstand noch beraten werden müssten und dann > einen neue Enladung an die Mitglieder verschickt > werden muss. Dann können die Fristen nicht > eingehalten werden. > Weiterhin verlangt das Mitglied, das jedem > Teilehmer ein detailierter Kassenbericht > vorzulegen ist. > > mit freundlichen Grüßen > > Erhard Gernert
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