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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nachträge zur Tagesordnung sind nur möglich, wenn > die Satzung das ausdrücklich zulässt. Nach BGB > müssen die Beschlussgegenstände (TOP) mit (!) der > Einladung zur MV mitgeteilt werden. > Bei Ergänzungen/Änderung der Tagesordnung müsste > also neu eingeladen werden - unter Einhaltung der > satzungsmäßigen Frist. > Es kommt also ganz darauf an, was hier die Satzung > sagt.
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