Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedsbeiträge Bareinzahlung
von: Förderverein einer Schule ()
Datum: 30.05.2022

Hallo,
es geht um einen gemeinnützigen Förderverein an einer Schule.
Bisher wurden die Mitgliedsbeiträge immer am Elternabend eingesammelt.
Das sorgt dafür, dass hinterher kaum einer mehr weiß, wer einen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat und wer nicht.
Das war bisher auch einfach nicht wichtig.

Jetzt möchten wir den Bareinzahlern direkt einen Bareinzahlungsbeleg in die Hand drücken.

Reichen für einen solchen Bareinzahlungsbeleg folgende Informationen?

---------------------
BAREINZAHLUNGSBELEG
20,00 EUR
Datum Ort und Unterschrift

Vereinsname + Vereinsanschrift
---------------------


Diesen Bareinzahlungsbeleg können die Eltern dann zusammen mit dem „Vereinfachten Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt“ (wäre downloadbar auf unserer Webseite) beim Finanzamt einreichen.

Sollte doch so machbar sein, oder übersehe ich dabei etwas Wichtiges?
Muss auf dem Bareinzahlungsbeleg auch der Name desjenigen auftauchen, der einzahlt?
Wir würden die Bareinzahlungsbelege vorbereiten und einfach von 1 bis 1000 durchnummerieren. So ist klar, dass es immer nur einen Beleg geben kann.

Re: Mitgliedsbeiträge Bareinzahlung
von: pfeffer ()
Datum: 30.05.2022

Der vereinfachte Spendennachweis ist nur für Spenden auf das Konto des Vereins möglich, nicht bei Barspenden. Zwar genügen die genannten Angaben als Zahlungsnachweis (Quittung) für das Mitglied, aber nicht für den Spendenabzug. Dazu ist bei Barspenden immer eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Mustertext erforderlich.

Re: Mitgliedsbeiträge Bareinzahlung
von: Verainsfrager ()
Datum: 30.05.2022

Bisher lese ich oft als Hinweis bei Vereinen:

----
Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer
Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für darüber hinausgehende Zuwendungen stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus.
----

Hier steht ausdrücklich Bareinzahlungsbeleg. Ist das falsch?

Re: Mitgliedsbeiträge Bareinzahlung
von: pfeffer ()
Datum: 30.05.2022

Ja, aber da geht es um Bareinzahlungen auf das Konto (!), nicht in die Kasse des Vereins.

Re: Mitgliedsbeiträge Bareinzahlung
von: lkdajkda ()
Datum: 31.05.2022

Super, vielen Dank.