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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Verainsfrager schrieb: ------------------------------------------------------- > Bisher lese ich oft als Hinweis bei Vereinen: > > ---- > Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen > mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer > Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in > Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer > Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für > darüber hinausgehende Zuwendungen stellen wir > Ihnen eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich > vorgeschriebenem Vordruck aus. > ---- > > Hier steht ausdrücklich Bareinzahlungsbeleg. Ist > das falsch?
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