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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der vereinfachte Spendennachweis ist nur für > Spenden auf das Konto des Vereins möglich, nicht > bei Barspenden. Zwar genügen die genannten Angaben > als Zahlungsnachweis (Quittung) für das Mitglied, > aber nicht für den Spendenabzug. Dazu ist bei > Barspenden immer eine Zuwendungsbestätigung nach > amtlichem Mustertext erforderlich.
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