Re: rücktrit vorstandsmitglied
von: ugoetze ()
Datum: 02.11.2012
jolanda wilhelm schrieb:
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> 1) reicht es, wenn das Vorstandsmitglied den
> Rücktritt per Email mitteilt (Eigentlich passiert
> bei uns alles per Email)?
Die Erklärung muss gegenüber einem Vorstandsmitglied, welches nach § 26 BGB vertretungsberechtigt ist, erklärt werden. Die Form ist dabei unwichtig.
> 2. Ab wann tritt der Rücktritt in Kraft?
Sofort - außer der Rücktritt wird zu einem bestimmten Termin erklärt, bspw. zum Termin der Mitgliederversammlung
> 3. Kann der Rücktritt wieder zurückgenommen
> werden?
Nein
> Danke,
> Jolanda