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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > jolanda wilhelm schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > > 1) reicht es, wenn das Vorstandsmitglied den > > Rücktritt per Email mitteilt (Eigentlich > passiert > > bei uns alles per Email)? > Die Erklärung muss gegenüber einem > Vorstandsmitglied, welches nach § 26 BGB > vertretungsberechtigt ist, erklärt werden. Die > Form ist dabei unwichtig. > > 2. Ab wann tritt der Rücktritt in Kraft? > Sofort - außer der Rücktritt wird zu einem > bestimmten Termin erklärt, bspw. zum Termin der > Mitgliederversammlung > > 3. Kann der Rücktritt wieder zurückgenommen > > werden? > Nein > > > Danke, > > Jolanda
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