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Vereinsrecht und -organisation
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Max schrieb: ------------------------------------------------------- > Ugoetze schreibt: > >>Die Erklärung muss gegenüber einem > Vorstandsmitglied, welches nach § 26 BGB > vertretungsberechtigt ist, erklärt werden. Die > Form ist dabei unwichtig. > > Was bedeutet "gegenüber" bei e-mail, und was ist > dabei wichtig, wenn die Form unwichtig ist?
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