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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die E-Mail muss natürlich korrekt adressiert und > auch tatsächlich abgeschickt werden (für einen > Brief gilt ja nichts anderes). > Außerdem muss natürlich aus der Erklärung > eindeutig hervorgehen, dass und evtl. zu welchen > Zeitpunkt der Rücktritt erfolgt. > > Es fehlt natürlich ein sicherer Nachweis. Deswegen > ist im Zweifel ein Einschreiben sicherer.
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