Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vormundschaft
von: boernie53 ()
Datum: 17.08.2021

Hallo, bei uns ist ein Pächter ins Koma gefallen und wird durch seine Schwester gesetzlich vertreten, sprich sie ist der bestellte Vormund. Kann sie für den Bruder abstimmen, obwohl normalerweise, laut Satzung keine Ersatzperson einfach dafür tätig werden kann.
Sicher in diesem Fall nicht anders.

Danke im Voraus
boernie53

Re: Vormundschaft
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2021

Wenn das Mitglied, wie hier, geschäftsunfähig ist, wird es durch den Betreuer vertreten. Der hat dann grundsätzlich auch Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Das hängt aber vom Umfang der Betreuung ab. Der Aufgabenkreis eines Betreuers wird nach § 1815 BGB vom Betreuungsgericht festgelegt. Man darf in diesem Fall aber wohl davon ausgehen, dass der Aufgabenkreis umfassend ist. Der Verein sollte sich aber ohnehin den Beschluss des Betreuungsgerichts vorlegen lassen.

Re: Vormundschaft
von: jkoehler ()
Datum: 19.08.2021

Frage zur weiteren Diskussion:

Kann man so einen Fall (dass ein Betreuer plötzlich einen evtl wichtigen Posten ausfüllt, obwohl der Betreuer (a) wahrscheinlich kein Vereinsmitglied ist, (b) wahrsch. auch keine Ahnung vom Verein und den Geschäften hat.)

kann man so einen Fall der "Vertretung per Betreuung" über die Satzung eigentlich ausschliessen?

Nach dem Motto: wenn die gewählte Person aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, persönlich und voll verantwortlich einen Posten auszufüllen, dass dann automatisch der Stellvertreter als Verantwortlicher fungiert (fungieren muss). ?

Ich denke auch an Fälle von: Unfall mit 3 Monate Krankenhaus, Koma, Schlaganfall mit Beeinträchtigung des Sprachzemtrums; schleichende Demenz (offensichtliche Verwirrtheit, ohne dass ein ärztlicher Befund vorliegt), und alles so ähnliche Fälle in einer "Grauzone".

Wie kann sich ein Verein vor einem 1. Vorsitzenden schützen, der, salopp gesagt, nicht mehr "fähig" ist, sein Amt im Sinne des Vereins auszufüllen? (nicht mehr alle Tassen im Schrank).



Edited 3 time(s). Last edit at 19.08.2021 by jkoehler.

Re: Vormundschaft
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2021

Kann man so einen Fall (dass ein Betreuer plötzlich einen evtl wichtigen Posten ausfüllt, obwohl der Betreuer (a) wahrscheinlich kein Vereinsmitglied ist, (b) wahrsch. auch keine Ahnung vom Verein und den Geschäften hat.) kann man so einen Fall der "Vertretung per Betreuung" über die Satzung eigentlich ausschliessen?

# Ja, die Satzung kann regeln, dass Geschäftsunfähige und/oder beschrankt Geschäftsfähige kein Stimmrecht haben. Damit ist in diesem Fall auch das Teilnahmerecht für des gesetzlichen Vertreter ausgeschlossen.
Evtl. sollte hier unterschieden werden zwischen Kindern/Jugendlichen und Menschen unter Betreuung.

Wie kann sich ein Verein vor einem 1. Vorsitzenden schützen, der, salopp gesagt, nicht mehr "fähig" ist, sein Amt im Sinne des Vereins auszufüllen? (nicht mehr alle Tassen im Schrank).

# Er kann ihn jederzeit abberufen.

Re: Vormundschaft
von: jkoehler ()
Datum: 19.08.2021

Vorsitzenden abberufen? Wie geht das? Ausserordentliche Mitgliederversammlung?

Da steht vielleicht in so mancher Satzung eine Mindest-Zahl an Unterstützern. So kann das Abberufen eines missliebigen aber böswilligen 1. Vorsitzenden aber eine ganz schön schwere Aufgabe sein ! Denke ich. (ich, der ja immer vom "worst case" ausgeht)

J.Köhler



Edited 1 time(s). Last edit at 19.08.2021 by jkoehler.

Re: Vormundschaft
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2021

Da steht vielleicht in so mancher Satzung eine Mindest-Zahl an Unterstützern.

# Das wäre eher ungewöhnlich.