Re: Vormundschaft
von: jkoehler ()
Datum: 19.08.2021
Frage zur weiteren Diskussion:
Kann man so einen Fall (dass ein Betreuer plötzlich einen evtl wichtigen Posten ausfüllt, obwohl der Betreuer (a) wahrscheinlich kein Vereinsmitglied ist, (b) wahrsch. auch keine Ahnung vom Verein und den Geschäften hat.)
kann man so einen Fall der "Vertretung per Betreuung" über die Satzung eigentlich ausschliessen?
Nach dem Motto: wenn die gewählte Person aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, persönlich und voll verantwortlich einen Posten auszufüllen, dass dann automatisch der Stellvertreter als Verantwortlicher fungiert (fungieren muss). ?
Ich denke auch an Fälle von: Unfall mit 3 Monate Krankenhaus, Koma, Schlaganfall mit Beeinträchtigung des Sprachzemtrums; schleichende Demenz (offensichtliche Verwirrtheit, ohne dass ein ärztlicher Befund vorliegt), und alles so ähnliche Fälle in einer "Grauzone".
Wie kann sich ein Verein vor einem 1. Vorsitzenden schützen, der, salopp gesagt, nicht mehr "fähig" ist, sein Amt im Sinne des Vereins auszufüllen? (nicht mehr alle Tassen im Schrank).
Edited 3 time(s). Last edit at 19.08.2021 by jkoehler.