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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn das Mitglied, wie hier, geschäftsunfähig ist, > wird es durch den Betreuer vertreten. Der hat dann > grundsätzlich auch Stimmrecht in der > Mitgliederversammlung. Das hängt aber vom Umfang > der Betreuung ab. Der Aufgabenkreis eines > Betreuers wird nach § 1815 BGB vom > Betreuungsgericht festgelegt. Man darf in diesem > Fall aber wohl davon ausgehen, dass der > Aufgabenkreis umfassend ist. Der Verein sollte > sich aber ohnehin den Beschluss des > Betreuungsgerichts vorlegen lassen.
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