Ausserordentliche MV - und was wenn nicht?
von: jkoehler ()
Datum: 19.08.2021
Angenommen, in unserer Satzung steht: "100 Mitglieder müssen es sein, um eine a.o. MV zu beantragen."
OK, nehmen wir an, dass tatsächlich diese 100 Unterschriften zusammen gekommen sind:
Was ist eigentlich, wenn der Vorstand dem nicht Folge leistet: wer und mit welchem Quorum kann dann eine a.o. MV einberufen? Und derjenige (der, der das ursprünglich mal angeleiert hat) hat ja evtl keinen Zugriff auf das Vereins-Konto, kann also gar keinen grossen Saal mieten? Es sei denn erst mal auf eigene Kosten, oder wie?
Gruss
J.Köhler