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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur MV, korrigierte Einladung
von: jkoehler ()
Datum: 19.08.2021

Folgender Sachverhalt:
Die Einladung zur JHV wurde am 10.8 versendet, Termin 11.9, somit laut Satzung 1 Monat vor der JHV als 'fristgemäss' (wobei ich mich immer frage, wie der Begriff "1 Monat vorher" genau zu interpretieren ist: als '4 Wochen, also 4 x 7 Tage' , oder als 'dasselbe Datum im >Vor<Monat)' .

Aber gut, weiter:

in der Einladung vom 10.8 war ein Fehler in der TOP-Liste: es wurden Wahlen angekündigt zu Ämtern, die wir nicht in unserer Satzung haben (z.B Jugenwart, diverse "Stellvertreter"-Posten). Ich will hier nicht darüber fachsimpeln, ob der eine oder andere Posten "wünschenswert" wäre - es gibt diese Posten lt. unserer Satzung nicht, und wenn diese Posten gewollt würden, müsste man die Satzung >VOR< der Wahl ändern).

Ich habe diese nicht vorhandenen Posten (und deren Wahl) angemahnt und habe einen Einspruch zu der TOP eingelegt; der Vorstand hat darauf reagiert und am 18.8 eine neue Einladung auf den 11.9 mit einer "korrigierten" TOP versendet. (diese Einladung vom 18.8 ist meiner Meinung nach inhaltlich korrekt)

Jetzt meine Frage: ist dies zulässig? (da ja zwischen 18.8 und 11.9 - egal wie man rechnet - keine 4 Wochen mehr liegen) Oder kann uns jemand, der böses will, die ganzen Bechlüsse dieser Mitgliederversammlung nachräglich torpedieren, indem er die Ergebniss aufgrund der mangelhaften (sprich: nicht rechtzeitigen) Einladung für nichtig erklären lässt (gerichtlich, meine ich).

Letztlich geht es um die Frage: gibt es sowas wie eine "nachgeschobene" veränderte TOP, nachdem einmal eine form- und fristgerechte Einladung ausgesendet worden ist? Gerade zu so wichtigen Punkten wie Wahlen?

Kann ja sein, es werden Beschlüsse gefasst (z.B genau bei den Wahlen, es geht u.a. auch um einen neuen 1. Vorsitzenden und Schatzmeister), die jemandem nicht passen, und er sucht einen Grund, alles zu torpedieren (ja, ich weiss, ich gehe immer vom "worst case" aus).

Bitte um eine Einschätzung, danke.

Gruss
J.Köhler

Re: Einladung zur MV, korrigierte Einladung
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2021

Ich sehe hier kein Problem, weil ein Beschluss von der Tagesordnung genommen wurde, der ohnehin nicht beschlussfähig war. Deswegen war m.E. sogar die Korrektur der Tagesordnung rechtlich nicht erforderlich.
Tagesordnungspunkte können noch während der Versammlung gestrichen werden. Nur Ergänzungen sind nach BGB nicht zulässig.