Re: Satzungsänderung
von: LuHa ()
Datum: 12.02.2020
Lieber Herr Pfeffer,
vielleicht reden wir gerade aneinander vorbei. Ich habe verstanden, dass wir nach der erfolglosen MV (da nicht beschlussfähig) erneut einladen müssen, genau. Was ich noch nicht verstanden habe ist, ob wir diese zweite Versammlung tatsächlich - wie in der Satzung beschrieben - über die exakt gleichen Tagesordnungspunkte abhandeln müssen oder ob wir alle TOPs, die nichts mit der Satzungsänderung zu tun haben, weglassen dürfen. Die Satzung klingt hier sehr eindeutig. Ist das eine fälschlicherweise eindeutig klingende Regelung, da es hier nur um die Satzungsänderung geht?
In der Satzung heißt es: "Wird diese Mehrheit von 50 % nicht erreicht, dann ist eine neue Mitgliederversammlung unter Beachtung der Bestimmungen dieser Satzung und unter der Kennzeichnung, dass es sich um die 2. Mitgliederversammlung über die gleichen Tagesordnungspunkte handelt, einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist."