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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > vielleicht reden wir gerade aneinander vorbei. Ich > habe verstanden, dass wir nach der erfolglosen MV > (da nicht beschlussfähig) erneut einladen müssen, > genau. Was ich noch nicht verstanden habe ist, ob > wir diese zweite Versammlung tatsächlich - wie in > der Satzung beschrieben - über die exakt gleichen > Tagesordnungspunkte abhandeln müssen oder ob wir > alle TOPs, die nichts mit der Satzungsänderung zu > tun haben, weglassen dürfen. Die Satzung klingt > hier sehr eindeutig. Ist das eine > fälschlicherweise eindeutig klingende Regelung, da > es hier nur um die Satzungsänderung geht? > > In der Satzung heißt es: "Wird diese Mehrheit von > 50 % nicht erreicht, dann ist eine neue > Mitgliederversammlung unter Beachtung der > Bestimmungen dieser Satzung und unter der > Kennzeichnung, dass es sich um die 2. > Mitgliederversammlung über die gleichen > Tagesordnungspunkte handelt, einzuberufen, die in > jedem Fall beschlussfähig ist."
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