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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > laut unserer Satzung heißt es: "Zur Änderung der > Satzung und zur Auflösung des Vereins bedarf es > einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen > Stimmen. Voraussetzung ist weiter, dass mindestens > 50 % der Mitglieder des Vereins anwesend sind. > Wird diese Mehrheit von 50 % nicht erreicht, dann > ist eine neue Mitgliederversammlung unter > Beachtung der Bestimmungen dieser Satzung und > unter der Kennzeichnung, dass es sich um die 2. > Mitgliederversammlung über die gleichen > Tagesordnungspunkte handelt, einzuberufen, die in > jedem Fall beschlussfähig ist." > > Wir möchten nun die Satzung ändern und planen > daher direkt zwei Termine für die > Mitgliederversammlung ein. Gerne würden wir direkt > für beide einladen (z.B. mit dem Zusatz "Für die > Satzungsänderung ist eine Beschlussfähigkeit von > 50% der Mitglieder erforderlich. Sollte diese > nicht erreicht werden, laden wir hiermit zu einer > zweiten Mitgliederversammlung [...] ein."). > > Ich weiß, dass für die zweite MV dieselbe > Ladungsfrist gilt (bei uns: 14 Tage), d.h. der > Abstand der beiden Versammlungen muss 14 Tage > betragen. Wir würden aber gerne in jedem Fall bei > der ersten Versammlung schon die komplette > Tagesordnung (ggf. ohne Satzungsänderung) > abhandeln und nur den TOP der Satzungsänderung bei > der zweiten Versammlung aufrufen. Ist das möglich? > Es heißt ja in der Satzung "...über die gleichen > Tagesordnungspunkte...". > > Danke und viele Grüße
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