Zeichnungsberechtigter Vorstand ja/nein
von: Elektroschocker ()
Datum: 19.01.2020
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage.
In unserer Satzung ist der geschäftsführende Vorstand mit dem 1.+2. Vorstand und dem Kassenwart schriftlich festgehalten.
Der 2. Vorstand hat sein Amt mit ordentlicher Frist von 3 Monaten (steht auch so in der Satzung) niedergelegt bzw. gekündigt.. Im Moment verbleiben also nur der 1. Vorstand und Kassenwart. das wäre die 2/3 Mehrheit des gesamten geschäftsführenden Vorstandes, also soweit alles gut, damit ist dieser Vorstand beschlussfähig und gegenüber dem Gericht zeichnungsberechtigt.
Wie verhält es sich aber jetzt, wenn der Kassenwart sein Amt mit einer ordentlichen Frist von 3 Monaten kündigt, und nach Ablauf dieser Frist die regelmäßige ordentliche Mitgliederversammlung stattfindet.
Ist hier die Mitgliederversammlung beschlussfähig?
Ist der geschäftsführende Vorstand mit dem jetzt noch verbleibenden 1. Vorstand Bschlussfähig? Glaube nein.
Klar ist, dass an der MV dann die nicht besetzten Ämter neu gewählt werden müssen.
Wenn jetzt aber der Verein sich per Beschluss der MV auflösen würde, wäre der jetzt verbleibende 1. Vorstand als geschäftsführender Vorstand (ohne 2. Vorstand und ohne Kassenwart) gegenüber dem Gericht zeichnungsberechtigt?
Oder müsste ablauftechnisch gesehen zuerst die Wahl der neu zu besetzenden Ämter durchgeführt werden, damit der geschäftsführende Vorstand wieder komplettiert wäre?
Fragen über Fragen... Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.