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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Elektroschocker schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen! > > Ich habe eine Frage. > In unserer Satzung ist der geschäftsführende > Vorstand mit dem 1.+2. Vorstand und dem Kassenwart > schriftlich festgehalten. > Der 2. Vorstand hat sein Amt mit ordentlicher > Frist von 3 Monaten (steht auch so in der Satzung) > niedergelegt bzw. gekündigt.. Im Moment verbleiben > also nur der 1. Vorstand und Kassenwart. das wäre > die 2/3 Mehrheit des gesamten geschäftsführenden > Vorstandes, also soweit alles gut, damit ist > dieser Vorstand beschlussfähig und gegenüber dem > Gericht zeichnungsberechtigt. > > Wie verhält es sich aber jetzt, wenn der > Kassenwart sein Amt mit einer ordentlichen Frist > von 3 Monaten kündigt, und nach Ablauf dieser > Frist die regelmäßige ordentliche > Mitgliederversammlung stattfindet. > > Ist hier die Mitgliederversammlung > beschlussfähig? > Ist der geschäftsführende Vorstand mit dem jetzt > noch verbleibenden 1. Vorstand Bschlussfähig? > Glaube nein. > Klar ist, dass an der MV dann die nicht besetzten > Ämter neu gewählt werden müssen. > Wenn jetzt aber der Verein sich per Beschluss der > MV auflösen würde, wäre der jetzt verbleibende 1. > Vorstand als geschäftsführender Vorstand (ohne 2. > Vorstand und ohne Kassenwart) gegenüber dem > Gericht zeichnungsberechtigt? > Oder müsste ablauftechnisch gesehen zuerst die > Wahl der neu zu besetzenden Ämter durchgeführt > werden, damit der geschäftsführende Vorstand > wieder komplettiert wäre? > > Fragen über Fragen... Ich hoffe ich konnte es > einigermaßen verständlich rüberbringen.
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