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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Elektroschocker schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > > # Nur wenn die Satzung das ausdrücklich so > regelt. > > Nach herrschender Rechtsauffassung ist eine > Vorstand mit vakanten Ämtern nicht > beschlussfähig. > > # Hier mal der Auszug aus der Satzung: > 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. > Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem > Kassenwart. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 > BGB und vertreten den Verein gerichtlich und > außergerichtlich. Je 2 von ihnen sind gemeinsam > zeichnungsberechtigt, wobei jedoch der 1. > Vorsitzende mitwirken muss. Im Verhinderungsfall > des 1. Vorsitzenden hat dieser einem der o. G. die > Vertretungsvollmacht zu übertragen. Die > Geschäftsführung obliegt den Vorstandsmitgliedern. > Eine gewisse Festlegung der Arbeits- und > Aufgabenbereiche der einzelnen Mitglieder des > Gesamtvorstandes sowie einzelner Mitglieder > erfolgt durch den Vorstand. > > 1.a > Der Vorstand besteht aus: > a) 1. Vorsitzender > b) 2. Vorsitzender > c) Kassenwart > > > > > # Was steht denn in der Satzung zur > Vertretungsberechtigung? > > Die hängt nicht an der Beschlussfähigkeit des > Vorstands. > > #Hier der Auszug aus der Satzung: > Die Amtszeit aller Vorstandsmitglieder läuft bis > zur Neu- bzw. Wiederwahl. Wenn sich ein > Vorstandmitglied nicht erneut zur Wahl bzw. > Wiederwahl stellen will, ist diese Entscheidung > dem Vorstand min. 3 Monate vor den Wahlen > mitzuteilen. Will ein Vorstandsmitglied aus > persönlichen oder sonstigen Gründen vorzeitig von > seinem Amt zurücktreten, so ist dies ebenfalls nur > mit einer Frist von min. 3 Monaten möglich. > Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann > der geschäftsführende Vorstand auf Antrag des > Vereinsvorsitzenden kommissarisch ein anders > Vereinsmitglied in das entsprechende Amt berufen. > > > > > # Bei Auflösung des Vereins werden die > Vorstandsmitglieder zu Liquidatoren. Auch in > diesem Fall muss der Vorstands also komplett > sein. > > #OK, also in dem Fall die Wahl der nicht besetzten > Ämter vorher abhalten?!
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