Re: Zusätzlichen Beisitzer
von: Marko ()
Datum: 16.01.2020
pfeffer schrieb:
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> Ist die Zahl der Personen im erweiterten Vorstand
> nicht festgelegt?
In der Satzung steht: "Die Anzahl der Beisitzer kann von der Mitgliederversammlung frei bestimmt werden."
Bisher waren es immer 2 Beisitzer. Bei den Wahlen der JHV 2019 wurde nur ein Beisitzer gewählt, weil sich kein zweiter fand. Jetzt würde ein Mitglied gerne sofort als zweiter Beisitzer einsteigen.
> Wenn ein Beisitzer hinzukommt, hat er, solange er
> nicht satzungsgemäß bestellt (also durch die MV
> gewählt) ist, nur einen Gaststatus im Vorstand.
> Der Vorstand kann (!) ihn also an seinen Sitzungen
> teilnehmen lassen. Ein Stimmrecht wäre aber
> ausgeschlossen.
Dann würde er praktisch bis zu den ordnungsgemäßen Wahlen in 2021 den Gaststatus haben. Richtig ?