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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marko schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ist die Zahl der Personen im erweiterten > Vorstand > > nicht festgelegt? > > In der Satzung steht: "Die Anzahl der Beisitzer > kann von der Mitgliederversammlung frei bestimmt > werden." > > > Bisher waren es immer 2 Beisitzer. Bei den Wahlen > der JHV 2019 wurde nur ein Beisitzer gewählt, weil > sich kein zweiter fand. Jetzt würde ein Mitglied > gerne sofort als zweiter Beisitzer einsteigen. > > > > Wenn ein Beisitzer hinzukommt, hat er, solange > er > > nicht satzungsgemäß bestellt (also durch die MV > > gewählt) ist, nur einen Gaststatus im Vorstand. > > Der Vorstand kann (!) ihn also an seinen > Sitzungen > > teilnehmen lassen. Ein Stimmrecht wäre aber > > ausgeschlossen. > > Dann würde er praktisch bis zu den ordnungsgemäßen > Wahlen in 2021 den Gaststatus haben. Richtig ?
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