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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist die Zahl der Personen im erweiterten Vorstand > nicht festgelegt? > Wenn ein Beisitzer hinzukommt, hat er, solange er > nicht satzungsgemäß bestellt (also durch die MV > gewählt) ist, nur einen Gaststatus im Vorstand. > Der Vorstand kann (!) ihn also an seinen Sitzungen > teilnehmen lassen. Ein Stimmrecht wäre aber > ausgeschlossen.
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